ist Professor emeritus für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an
der Universität Bonn.
Geboren 1929; Studium der Rechtswissenschaft in München; 1955
Promotion; 1960 Habilitation in Heidelberg; 1960-97 o. Professor
des öffentlichen Rechts und Kirchenrechts in Tübingen; seit 1997
emeritiert.
war Professor für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für
Allgemeine Staatslehre und Politische Wissenschaften an der
Georg-August-Universität Göttingen und Richter des
Niedersächsischen Staatsgerichtshofs.
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